ConSol Akademie​

„Es gibt immer etwas zu lernen“

Als anerkannter Träger, blicken wir auf eine langjährige, praktische Erfahrung in der Kinder,- Jugend,- und Familienhilfe zurück. In der ConSol Akademie bieten wir Ihnen praxisnahe Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende der Jugendämter, Psychotherapeuten, Pflegefamilien, Studenten, Juristen und weitere interessierte Personen.

 

Ihre Vorteile der ConSol Akademie

Qualifizierte Dozent*innen


Unsere Dozent*innen sind sehr gut qualifiziert und verfügen über mehrjährige praktische Erfahrungen in der Kinder,- Jugend-, und Familienhilfe.

Zu allen absolvierten Fortbildungen erhalten Sie ein personalisiertes Zertifikat.

Inhouse Fortbildung

Sie möchten gemeinsam mit Ihrem Team eine Fortbildung machen? Gerne kommen wir auch zu Ihnen. Sprechen Sie uns an.

Gratis Internetzugang

Alle Teilnehmer erhalten für die Zeit der Fortbildung einen kostenfreien Zugang zu unserem Gäste-WLan.

Handouts

Wir stellen Ihnen alle Unterlagen und Schreibmaterial zu Beginn der Fortbildung zur Verfügung.

Barrierefreier Zugang


Sie erhalten einen unkomplizierten und barrierefreien Zugang zum Seminarraum und zum WC.

Verpflegung

Kaffee, Tee, Wasser und Snacks solange der Vorrat reicht.

Einfache Anreisemöglichkeiten

Gute Anbindung an den ÖPNV und kostenfreies Parken in den Seitenstraßen rund um den Borsigplatz.

Persönlicher Kontakt

Bei Fragen rund um Inhalt, Ablauf und Organisation können Sie uns gerne persönlich ansprechen.

Das Fetale Alkoholsyndrom (FASD)

Systemische Handlungsstrategien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Laut Studienergebnissen, welche 2013 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurden, werden in Deutschland jährlich 5457 Kinder mit einem Fetalen Alkoholsyndrom geboren. Die Folgen unter denen die Betroffenen lebenslang leiden, lassen sich als mehrdimensional bezeichnen und haben dementsprechende Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Die Zahlen belegen die Relevanz für die Kinder- und Jugendhilfe, die aufgrund der Komplexität des Krankheitsbildes vor einer nicht unterschätzbaren Herausforderung gestellt wird. Damit eine zielführende Steuerung des Hilfeprozesses erfolgen kann, bedarf es u. a. einer Auseinandersetzung mit der Symptomatik und einem Fachwissen hinsichtlich gesetzlicher Bestimmungen. 

In der 2-tägigen Fortbildungsreihe „Das Fetale Alkoholsyndrom – systemische Handlungsstrategien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe“ wird ein systemischer Blickwinkel eingenommen. Medizinische Grundlagen werden vermittelt und Instrumente der Diagnostik vorgestellt. Mögliche Auswirkungen auf den Alltag werden aufgezeigt sowie Interventionsmöglichkeiten erarbeitet. 

  • – Begriffsbestimmung
  • – Historischer Hintergrund
  • – Klinische Diagnostik
  • – S3 – Leitlinien
  • – Epigenetik
  • – FASD in den verschiedenen Lebensphasen
  • – Bausteine  der psychosozialen Diagnostik
  • – Testverfahren
  • – Systemische Lösungsstrategien
  • – Systemische Methodenarbeit   
  • – FASD und Bindung
  • – FASD in der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe
  • – Umgang mit FASD -Betroffenen und deren Familiensysteme
  • – Gesprächsführung
  • – Krisenintervention
  • – Ressourcenaktivierung
  • – Sozialrechtliche Ansprüche
  • – Entlastungsmöglichkeiten
  • – Pflegegrad
  • – Persönliches Budget
  • – Prävention 
  • – Netzwerkarbeit
  •  – Systemischer Kinderschutz 

Sozialrechtliche Grundlagen werden insbesondere unter dem Gesichtspunkt des reformierten Bundesteilhabegesetzes erörtert. 

Eigene Fallbeispiele sind während der gesamten 2-tägigen Fortbildungsreihe willkommen.

Methoden: Vortrag in Präsenz, Gruppenarbeit, Rollenspiele, praktische Übungen

Zielgruppe: Mitarbeiter*innen der Kinder-und Jugendhilfe, therapeutische Fachkräfte, Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen, Vormünder*innen, Studenten*innen höheren Fachsemesters eines entsprechenden Studiengangs

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Traumatisierte Familiensysteme

Eine multidimensionale Herausforderung! Systemische Handlungsstrategien als möglicher Lösungsweg

Im Arbeitskontext der Kinder- und Jugendhilfe begegnen uns Menschen, welche traumatische Erfahrungen gemacht haben. Aufgrund der symptomspezifischen Einflussnahme auf das gesamte Familiensystem, benötigt es eine bedarfsgerechte und passgenaue Installation geeigneter Unterstützungsmaßnahmen sowie eine eindeutige und zugeschnittene Fallführung. Insbesondere der Umgang mit Übertragungsphänomen und Spiegelungseffekten stellt für Systeme auf der Helferebene eine persönliche und fachliche Herausforderung dar. Die Thematiken „Zwangskontext“ und „Eltern als Täter*innen“ werden entsprechend Raum einnehmen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf das Wirken innerhalb des Familiensystems gelenkt. Spezifische Dynamiken werden dargestellt und in Zusammenhang mit möglichen Risikofaktoren hinsichtlich einer potenziellen Kindeswohlgefährdung gebracht. Interventionsmöglichkeiten insbesondere für ambulante und stationäre Settings in der Kinder- und Jugendhilfe werden vorgestellt sowie mögliche Lösungsstrategien erarbeitet.

 Inhalt:

– Klinische Aspekte der Psychotraumatologie
– Vorstellung von Diagnostikinstrumenten
– Strukturelle Dissoziation
– Identität des Familiensystems
– Eltern als Täter*innen
– Die Arbeit mit Täterintrojekten
– Besonderheiten im Umgang mit der Klientengruppe
– Trauma und Zwangskontext– Traumasensible Familienhilfe
– Traumasensibler Kinderschutz 
– Systemische Traumatherapie
– Schematherapeutische Ansätze
– Methoden im Rahmen eines Clearingprozesses
– Besonderheiten der Arbeit im stationären Setting
– Arbeit mit Narrativen
– Notfallkoffer
– Helfernetzwerk 

Methoden: Vortrag in Präsenz, Gruppenarbeit, Rollenspiele, Filmbeispiele, praktische Übungen

Zielgruppe: Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe, therapeutische Fachkräfte, Mitarbeitende von Beratungsstellen, Vormünder*innen, Studierende höheren Fachsemesters eines entsprechenden Studiengangs.

Hinweis:

In dem Seminar werden Inhalte behandelt, die eine belastende Wirkung erzeugen können. Aus diesem Grund wird eine seelische Stabilität als vorausgesetzt angenommen. An die Selbstfürsorge der Teilnehmenden wird appelliert!

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Konflikte bewältigen – Gewalt im Fokus
verstehen aber nicht einverstanden sein

Diese Fortbildung bietet dir nicht nur theoretisches Wissen, sondern vor allem praxisnahe Ansätze und Handlungsempfehlungen für deinen beruflichen Alltag. Du wirst mit konkreten Werkzeugen und Methoden ausgestattet, um auch in herausfordernden Situationen souverän und professionell zu agieren. 

Inhalte: 

Perspektivwechsel: du lernst, aus verschiedenen Blickwinkeln zu denken und neue Sichtweisen zu entwickeln 

Opfer-/Täter- Empathie: du vertiefst dein Verständnis für die Gefühle und Bedürfnisse der Betroffenen, um einfühlsamer und unterstützender handeln zu können.  

Konfrontation und Konsequenz: du erfährst, wie du klare Grenzen setzen und angemessen auf problematische Verhaltensweisen reagieren kannst. 

Werkzeuge und Methoden: du erhältst praktische Tipps und Tools, die dir helfen, schwierige Situationen erfolgreich zu bewältigen. 

Status, Handlungsviereck, Rad-Modell u.v.m.: du tauchst ein, in bewährte Konzepte und Modelle, die dir helfen, das Verhalten der Klienten besser zu verstehen und zu beeinflussen. 

Die Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte, die in ihrem beruflichen Alltag mit herausfordernden Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen konfrontiert sind und ihre Handlungskompetenzen erweitern möchten. 

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Coolness Training für Kids ab 10 Jahren

"stay calm and stick together" "bleibt gelassen und haltet zusammen"

Das Coolness-Training zielt darauf ab, Gewalt zu verringern und soziale Kompetenzen zu stärken. Die Kinder und Jugendlichen lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen, gegenseitigen Respekt zu zeigen und Empathie zu entwickeln. Langfristig profitieren Einrichtungen, Gruppen und Schulen von einem friedfertigeren Miteinander und einem positiven Lern- und Lebensumfeld.  

Die Gruppe lernt gemeinsam, Konflikte gewaltfrei zu lösen und respektvoll miteinander umzugehen.

Das Cooness-Training integriert körperliche und emotionale Komponenten und wirkt dadurch intensiv und nachhaltig.

In einem festen Curriculum mit wöchentlichen Trainings, erhalten die Kinder und Jugendlichen Werkzeuge und erlernen Methoden, um ihre Gewaltakzeptanz einzudämmen. 

Das Angebot richtet sich an: 

Gruppen für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren.

  • Schulklassen
  • Sportvereine
  • Wohngruppen
  • Sonstige Kinder- und Jugendgruppen 

Rahmenbedingungen: 

  • Gruppengröße: Ab 10 Kinder und Jugendliche 
  • Dauer: 3-6 Monate, Mindestens 28 Einheiten a 1,5 Stunden 
  • Ein ausreichend großer Raum für Bewegungsspiele sowie interaktive Übungen sollte vorhanden sein

 

Sie benötigen weitere Informationen? Dann schreiben Sie uns gern an.

Gerne kommen wir auch persönlich zu Ihnen und stellen Ihnen das Training vor.

Fortbildungsorganisation

Alle Fragen rund um die Organisation unserer Fortbildungen

Tel: 0231 941848 – 0

Fax: 0231 941848 – 100

Mail: akademie@consol-do.de

§ 1 Allgemeines
Mit der Anmeldung zur Fortbildung erkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ConSol Dortmund gGmbH Akademie (nachfolgend: ConSol Akademie) als Vertragsbestandteil verbindlich an.

§ 2 Anmeldung
1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist über die Webseite der ConSol Akademie oder schriftlich per Post möglich.
2. Der Anmeldeschluss der Fortbildungen ist den einzelnen Ausschreibungen zu entnehmen. Die Anmeldung umfasst nur die Fortbildung.
3. Eine möglicherweise erforderliche Buchung der Anreise und/oder Übernachtungen erfolgt durch die Teilnehmenden selbst.
4. Die Anmeldungen sind rechtsverbindlich.
5. Im Falle der Bestätigung der Anmeldung durch die ConSol Akademie entsteht der Vertrag. Erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die ConSol Akademie erlangen die Teilnehmenden einen Anspruch auf eine Teilnahme.
6. Die Teilnehmenden sind nach Anmeldebestätigung der ConSol Akademie verpflichtet, die anfallenden Fortbildungskosten fristgerecht zu zahlen.

§ 3 Gebühren
1. Für die Teilnahme an der Fortbildung werden von den Teilnehmenden die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesen sind.
2. Die Fortbildungsgebühren sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
3. Reise- und Übernachtungskosten sind in den Preisen nicht enthalten – diese tragen die Teilnehmenden selbst.
4. Erstattungen für ordnungsgemäß angebotene, aber durch die Teilnehmenden nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Vor dem Veranstaltungstermin erhalten die Teilnehmenden die Rechnung über die Fortbildungsgebühr.
2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und auf das Konto der ConSol Akademie zu überweisen.

§ 5 Durchführung der Veranstaltung
1. Die Inhalte und der Ablauf der Fortbildungen sind den entsprechenden Ausschreibungen zu entnehmen.
2. Um die Fortbildungen für die Teilnehmenden effizient zu gestalten, ist die Gruppengröße begrenzt.
3. Die ConSol Akademie kann zu jedem Zeitpunkt Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen in angemessenem Rahmen ändern, soweit dies erforderlich ist, um die Lernziele für die Teilnehmenden zu erreichen (z. B. Anpassung der Seminarthemen aufgrund aktueller Entwicklungen).
4. Die ConSol Akademie kann aus wichtigem Grund, z. B. räumliche Mängel, das Tagungshaus, welches in den Ausschreibungen aufgeführt ist, durch ein anderes Tagungshaus innerhalb von Dortmund ersetzen. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z.B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich.
5. Die Consol Akademie kann aus wichtigem Grund, z.B. bei behördlichen Anordnungen, das in den Ausschreibungen angegebene Format der Fortbildungen (Online, Präsenz und Hybrid) ändern. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z. B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich.

§ 6 Nichtzustandekommen und Wegfall von Veranstaltungen
1. Die ConSol Akademie ist berechtigt Veranstaltungen zusammenlegen oder ganz ausfallen zu lassen, falls eine zu geringe Zahl Teilnehmender besteht. Im Fall einer zu geringen Anzahl Teilnehmender erfolgt die Absage nicht später als 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z. B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich.
2. Die ConSol Akademie kann aus wichtigem Grund (zum Beispiel kurzfristiger Ausfall des*der Dozent*in) Veranstaltungen absagen, sofern sie den Grund nicht zu vertreten hat. Eine Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder Anreise (z. B. Flug- und Bahntickets) bzw. deren Stornokosten ist nicht möglich. Die ConSol Akademie ist berechtigt Ersatztermine für ausgefallene Fortbildungen den Teilnehmenden zu bieten. Im Falle, dass kein Ersatztermin genannt werden kann, werden die Fortbildungskosten in voller Höhe erstattet.
3. Die Teilnehmenden können in diesen Fällen ihre Anmeldung stornieren oder nach Maßgabe freier Plätze eine andere Veranstaltung ihrer Wahl belegen. Bei einer Stornierung erhalten die Teilnehmenden ein bereits gezahltes Entgelt vollständig zurück bzw. werden von der Zahlungspflicht befreit. Bei Belegung einer Ersatzveranstaltung ist insgesamt nur die für die Ersatzveranstaltung fällige Gebühr zu zahlen; eventuell bereits geleistete Differenzbeträge werden erstattet.

§ 7 Rücktritt
1. Der Widerruf richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt ebenfalls für das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
2. Kündigungsfristen und Gebühren
Bei einer Kündigung vor Eingangsbestätigung der Anmeldung, sind die Gebühren für die Veranstaltung nicht zu zahlen. 
Bei einer Kündigung nach Erhalt der Eingangsbestätigung wird eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr erhoben, sofern keine Ersatzteilnehmenden gestellt werden.
Diese Gebühr beträgt für eine Kündigung bis 14 Tage vor Beginn 25 % der Gebühr. 
Erfolgt die Kündigung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn, beträgt die Bearbeitungs- und Ausfallgebühr 50 % der Teilnahmegebühren. Ein eventuell schon gezahlter Differenzbetrag wird erstattet. 
Erfolgt die Kündigungen innerhalb von 24 Stunden vor Fortbildungsbeginn, sind die Gebühren in voller Höhe zu zahlen.
Bei Fernbleiben von der Fortbildung oder bei einer Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig. 
Ersatzteilnehmende werden ohne zusätzliche Gebühren akzeptiert.

§ 8 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern an Veranstaltungen der ConSol Dortmund gGmbH Akademie gem. Art. 13 DSGVO und nach Art. 14 DSGVO.

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung der ConSol Dortmund gGmbH.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Die ConSol Dortmund gGmbH, Borsigplatz 12, 44145 Dortmund ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
Thomas Brokop, datenschutz@brokop-consulting.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden verarbeitet, um
– die jeweilige Veranstaltung organisieren und durchführen zu können
– ggf. Teilnahme-/Prüfbescheinigungen sowie Zweitschriften für Sie ausstellen zu können
– eine statistische Auswertung und Aufbereitung der Veranstaltungen durchführen zu können. Diese erfolgen zur Steigerung der Effizienz von unseren Angeboten u. a. über eine Messung der Kundenzufriedenheit
– sofern Sie Empfänger einer Rechnung sind, Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung zu verarbeiten

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO (Vertrag/Vorvertrag) und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b DSGVO (Organisationsuntersuchungen und Geschäftsstatistiken) verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. übermittelt an:
– Dienstleister, die zur Organisation und Durchführung einer Veranstaltung beauftragt werden
– Dritte, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben
– unsere Finanzbuchhaltung zur Zahlungsabwicklung
– den*die Referenten*innen der Veranstaltung

Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Nach der Zweckerfüllung werden die vorgenannten Daten, sofern systemseitig möglich, gelöscht; andernfalls wird der Personenbezug durch Anonymisierung entfernt und ein Zugriff auf Ihre Daten gesperrt. Gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen können die Löschung bzw. Sperrung der Daten hemmen. Die Verjährungsfristen können wegen §§ 195 ff. Bürgerliches Gesetzbuch bis zu dreißig Jahre betragen; die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Daneben sind die steuerrechtlichen, handelsrechtlichen, abgaberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu beachten. Die dort vorgesehenen Fristen zur Aufbewahrung/ Dokumentation betragen sechs bis zehn Jahre zuzüglich der Festsetzungsverjährung von weiteren vier Jahren. Um nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen oder die Möglichkeit zu verlieren, einen Anspruch durchzusetzen oder uns gegen einen solchen zu verteidigen, behalten wir uns vor, die Daten erst nach Ablauf der letzten Frist zu löschen, die die Datenspeicherung legitimiert. Im Falle der Einwilligung erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die
Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die ConSol Dortmund gGmbH, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Mehr Infos unter: www.ldi.nrw.de

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO (Datenverarbeitung, die erforderlich ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; auf der Grundlage einer Interessensabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Für den Fall, dass Sie einer Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke widersprechen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten für diese Zwecke nicht weiter verarbeiten.

Quelle der Daten
Hat Ihr Arbeitgeber/Erziehungsberechtigter Sie zu der Veranstaltung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die ConSol Dortmund gGmbH benötigt Ihre Daten, um Ihre Anfrage auf Teilnahme an einer Veranstaltung bearbeiten und ggf. den Vertrag mit Ihnen schließen zu können. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Vertrag bzw. einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Sofern Sie oder ein Dritter (z. B. Ihr Arbeitgeber oder Ihr Erziehungsberechtigter), der Sie anmeldet, bei der Anmeldung die erforderlichen Anmeldedaten nicht angibt, können Sie sich nicht für eine ConSol Dortmund gGmbH Veranstaltung anmelden bzw. angemeldet werden.