Verselbständigungsgruppe für Eltern mit ihren Kindern nach § 19 SGB VIII (VSG)

ConSol Verselbständigungsgruppe für Eltern mit ihren Kindern

Ziel unserer stationären Wohngruppe ist, dass die Eltern lernen, ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben mit ihren Kindern zu führen.

Rahmenbedingungen

6 Plätze für Elternteile mit bis zu drei Kindern.

  • Jeder Familie steht ein 2-Raum Appartement mit Bad zur Verfügung
  • Die Eltern versorgen sich und ihre Kinder selbständig, bei Bedarf mit Unterstützung durch unsere Fachkräfte
  • Eine Vielzahl an Gruppenräumen mit verschiedenen Schwerpunkten stehen ebenfalls zur freien Verfügung
  • Unsere Fachkräfte sind 24 Stunden vor Ort an 365 Tagen im Jahr

Unsere Leistung

Sicherung des Kindeswohls

  • Beratung, Unterstützung und Begleitung der Eltern in Erziehungsfragen
  • Förderung der Eltern- Kind-Bindung
  • Planung und Umsetzung einer Tagesstruktur
  • Anbindung der Kinder an entwicklungsfördernde Einrichtungen
  • Unterstützung und Begleitung der Eltern bei der Gesundheitsfürsorge ihrer Kinder
  • Förderung der Sozialkompetenz von Eltern und Kindern
  • Unterstützung und Förderung in der Haushaltsführung
  • Konflikt- und Krisenmanagament
  • Elternschule

Aufgenommen werden

Elternteile oder Schwangere ab mindestens
18 Jahren mit Säuglingen und Kleinkindern, wenn sie

  • von psychischer Beeinträchtigung bedroht sind oder an einer psychischen Beeinträchtigung leiden
  • lernbeeinträchtigt sind und zur Gestaltung
    ihres Familienlebens intensivere Unterstützung benötigen
  • sich in einer Konfliktlage befinden
  • während ihrer Schwangerschaft eng begleitet werden sollen
  • alleine für ein Kind oder mehrere Kinder sorgen müssen
  • aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung Unterstützung bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder bedürfen

Qualifiziertes Fachpersonal

Unsere Fachkräfte verfügen über eine anerkannte Hochschul-/Fachhochschulausbildung, mit relevanten Zusatzqualifikationen z. B. in der Traumaberatung, PART Deeskalationstraining im Kinderschutz, in der interkulturellen Arbeit.

Interne und externe Fortbildungen, Supervision und wöchentliche Teambesprechungen sichern die Qualität der Arbeit.

Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Über die rechtlichen Vorgaben des SGB VIII und des Bundeskinderschutzgesetzes hinaus hat der Schutz von Kindern oberste Priorität.

Gesetzliche Grundlage

Hilfen Zur Erziehung §§19, 36 SGB VIII

Ihre Ansprechpartnerin

ConSol Barbara Gruca Verselbsständigungsgruppe

Barbara Gruca
Leitung §19 Angebote

E-Mail: b.gruca@consol-do.de
Mobil: 0151 65 87 44 71