Familienunterstützender Dienst (FUD)

ConSol Dortmund Familienunterstützender Dienst

Wenn alles zu viel wird.

Schwierige Lebenssituationen oder Lebenskrisen belasten auf Dauer viele Familien.

Die Erwachsenen sind erschöpft von den Anforderungen des Alltags und können häufig die Spirale von Überlastung und Stress nicht mehr alleine stoppen.

Kinder und Jugendliche jedoch brauchen gerade in Krisenzeiten ein stabiles Umfeld um sich gesund entwickeln zu können.

Unser Angebot

Unser Angebot richtet sich an Lebensgemeinschaften, die sich in Überforderungssituationen befinden, deren Bewältigung sie nicht mehr leisten können, in denen die Beziehungen untereinander jedoch überwiegend intakt sind.

Der Schwerpunkt des Unterstützungsbedarfes liegt auf der alltagspraktischen Ebene.

Der Familienunterstützende Dienst setzt den Schwerpunkt auf Hilfe zur Selbsthilfe und stellt sich flexibel und ressourcenorientiert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien ein.

Wir bieten

  • Begleitung der Familie zu Gesprächen und
    Terminen, z. B. Schule, Kindergarten, Ärzte,
    Therapieeinrichtungen, Behörden
  • Information und Beratung zu Themen wie:
    Ernährung, Gesundheit, Förderung der Kinder, Freizeitmöglichkeiten, schulische/berufliche Perspektiven, Tagesstruktur/Haushaltsführung, Schulden
  • Unterstützung und Entlastung bei der Organisation von Wohnungssuche und Umzug
  • Unterstützung beim gemeinsamen einüben von Hausaufgabensituationen
  • Nach Absprache übernehmen wir auch
    Fahrdienste.
  • Beratung und Unterstützung werdender und/oder junger Mütter/Väter während der Schwangerschaft als Vorbereitung auf die Geburt und die damit verbundenen Veränderungen im Leben und in den ersten Lebensmonaten

Qualifiziertes Fachpersonal

Unsere Fachkräfte verfügen über eine anerkannte Hochschulausbildung, mit relevanten Zusatzqualifikationen z. B.  im Kinderschutz, PART Deeskalationstraining, in der interkulturellen Arbeit.

Interne und externe Fortbildungen, Supervision und wöchentliche Teambesprechungen sichern die Qualität der Arbeit.

Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung findet im Hilfeprozess besondere Berücksichtigung. Über die rechtlichen Vorgaben des SGB VIII und des Bundeskinderschutzgesetzes hinaus hat der Schutz von Kindern oberste Priorität.

Gesetzliche Grundlage

Hilfen Zur Erziehung §§27, 36 SGB VIII

Ihr Ansprechpartner

Andre Buccieri
Leitung Ambulante Dienste

E-Mail: a.buccieri@consol-do.de
Mobil: 0163 84 58 016